INSTITUT FÜR GERMANISTIK. ECTS-Informationspaket für das Studienjahr 2014/2015 Direktstudium



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Transkrypt:

INSTITUT FÜR GERMANISTIK ECTS-Informationspaket für das Studienjahr 2014/2015 Direktstudium Instytut Filologii Germańskiej, Plac Staszica 1, 45-052 Opole e-mail: ifg@uni.opole.pl Tel.: +(48) 0774527380

INHALTSVERZEICHNIS 1. Die Universität Oppeln... 1.1 Rektorat... 1.2 Philologische Fakultät. 1.3 Dekanatsverwaltung der Philologischen Fakultät 1.4 Universitätsbibliothek 1.5 Institut für Germanistik - Struktur und Mitarbeiter 2. Das European Credit Transfer and Accumulation System ECTS... 3. Studienplan... 3.1 Direktstudium ersten Grades. 3.1.1 Fachbereich: Deutsch Lehramt für Kindergärten und Grundschulen 3.1.2 Fachbereich: Germanistik Lehramt mit erweitertem Englischunterricht 3.1.3 Fachbereich: Translatorik 3.1.4 Fachbereich: Deutsch in Recht und Wirtschaft 3.2 Direktstudium zweiten Grades 3.2.1 Sprachwissenschaftliches Profil mit Grundfragen der Translatorik 3.2.2 Literaturwissenschaftliches Profil mit Grundfragen der Kulturwissenschaft 3.2.3 Lehrerspezialisierung 4. Tutoren 5. Berufspraktikum 6. Unterrichtstermine im Studium zweiten Grades (Fernstudium) 7. Termine & Fristen an der Universität Oppeln 2014/2015.. 8. Syllabi... 8.1. Direktstudium ersten Grades 8.2 Direktstudium zweiten Grades 9. Anhang und Ergänzung

Die Universität Oppeln 1.1 Rektorat Rektor der Universität Oppeln Prof. Dr. habil. Stanisław Sławomir NICIEJA E-Mail: rektorat@uni.opole.pl Prorektor für Lehre und Studium Prof. Dr. habil. Marek MASNYK E-Mail: rektorat@uni.opole.pl Prorektor für Forschung und Finanzen Prof. Dr. habil. Janusz SŁODCZYK E-Mail: rektorat@uni.opole.pl Prorektorin für Universitätsförderung und Management Prof. Dr. habil. Wiesława PIĄTKOWSKA - STEPANIAK E-Mail: rektorat@uni.opole.pl Sekretariat des Rektors 45-040 Opole, pl. Kopernika 11, Tel. (+48 77) 541 59 03, 541 59 04, 541 59 05, Fax. (+48 77) 54 15 900 1.2 Philologische Fakultät Dekan Dr. habil. Andrzej CIUK, Prof. UO (Raum11 C.M., Tel. +4877 5415941) Sprechstunden: Dienstag 10:00-12:00 Donnerstag 10:00-12:00 Prodekanin für Forschung Prof. Dr. habil. Elżbieta DĄBROWSKA (Raum 10 CM., Tel. +4877 5415940, email: ela51@o2.pl, eladabrowska@uni.opole.pl) Sprechstunden: Dienstag 14:00-15:30 Donnerstag 13:00-15:00

Prodekanin für Didaktik und Studentenangelegenheiten Dr. Elżbieta SZYMAŃSKA-CZAPLAK (Raum10 CM., Tel. +4877 5415942, email: ela@uni.opole.pl) Sprechstunden: Montag 09:00 09 :45 Mittwoch 09:45-10:30 Freitag 14:30-15:00 Prodekan für Öffentlichkeitsarbeit und Entwicklung Dr. Jarosław BOGACKI (Raum12 CM., Tel. +48775416018, email: Jaroslaw.Bogacki@uni.opole.pl) Sprechstunden: Mittwoch 13:15-14:45 Donnerstag 09:00-12:00 Leiterin des Doktorantenstudiums dr hab. Sabina BRZOZOWSKA-DYBIZBAŃSKA (R.315 CM., tel. +48775416115, email: hellosab@op.pl) Sprechstunden: Montag 13:15 14:45 1.3 Dekanatsverwaltung der Philologischen Fakultät Leiterin des Dekanats: Dipl.-Ing. Alina KOWAL (Raum 9 CM., Tel.+4877 5415939, Fax+4877 5415929 E-Mail: dz-fil@uni.opole.pl) Für Verwaltungsangelegenheiten der Germanistik-Studenten ist Frau Krystyna HARCHALA zuständig (Raum 7 CM., Tel. +4877 5415937 E-Mail: kharchala@uni.opole.pl) ECTS-Fakultätskoordinatorin: Dr. Elżbieta SZYMAŃSKA-CZAPLAK ECTS-Koordinatorin des Instituts für Germanistik: Dr. Felicja Księżyk

1.4 Universitätsbibliothek Hauptbibliothek, ul. Strzelców Bytomskich 2 Tel. (+4877) 401 61 40 E-Mail: library@uni.opole.pl Direktorin der Hauptbibliothek: Mag. Danuta Szewczyk-Kłos, Tel. (+4877) 4016150 E-Mail: danuta@uni.opole.pl Bibliothek des Instituts für Germanistik, pl. Staszica 1, I. Stock, Raum 105, E-Mail: big@uni.opole.pl Bibliothek des Instituts für Germanistik ist eine Filiale der Hauptbibliothek der Universität Oppeln. Mitarbeiter: Leiterin: Mag. Maria Gębczak Tel./Fax (+4877) 4527385 Mag. Kornelia Kotula, Bibliothekarin Struktur und Mitarbeiter des Instituts für Germanistik Das Institut für Germanistik an der Universität Oppeln hat seinen Sitz in Oppeln, pl. Staszica 1, im ersten und dritten Stock des Gebäudes. Anschrift: Instytut Filologii Germańskiej Uniwersytet Opolski Pl. Staszica 1 45-052 Opole (Tel./Fax: +48 (Vorwahl + 77) 4527380) E-Mail: ifg@uni.opole.pl In der Struktur des Instituts für Germanistik gibt es zwei Lehrstühle, die den sprach-, literaturbzw. kulturwissenschaftlichen Tätigkeitsbereichen des Instituts entsprechen. Die Verwaltungseinheit des Instituts bildet das Sekretariat. Leitung Direktorin des Instituts für Germanistik: Dr. habil. Maria Katarzyna Lasatowicz, Prof. UO Tel/Fax: +4877 4527381 Sekretariat Raum 115, 1. Stock Adresse: ul. Oleska 48 45-052 Opole Tel/Fax 4527380 e:mail: ifg@uni.opole.pl

Lehrstuhl für deutsche Sprache Leiterin: Dr. habil. Maria Katarzyna Lasatowicz, Prof. UO mklasatowicz@gmail.com Dr. Jarosław Bogacki Jaroslaw.Bogacki@uni.opole.pl Dr. Justyna Dolińska justyna.dolinska@googlemail.com Dr. Małgorzata Jokiel mjokiel@uni.opole.pl Dr. Felicja Księżyk felicja.ksiezyk@wp.pl Dr. Mariola Majnusz-Stadnik mariolamajnusz@o2.pl Dr. habil. Daniela Pelka pelkad@uni.opole.pl Mag. Klaudia Gabryel niespodzinsk@gmail.com Mag. Sebastian Maślanka s_maslanka@wp.pl Lehrstuhl für deutsche Literatur- und Kulturgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Leiterin: Prof. Dr. habil. Andrea Rudolph akprudolph@t-online.de Dr. habil. Daniel Pietrek danielpietrek@poczta.onet.pl Dr. Gabriela Jelitto-Piechulik gabijelitto@op.pl Mag. Weronika Gałka wkulig@uni.opole.pl Mag. Sylwia Sawulska sylwiacebula@wp.pl Lehrbeauftragte im Institut für Germanistik Dr. Daniela Ploch daniela.ploch@rove.pl Mag. Marek Sitek marsitek@interia.pl Das European Credit Transfer and Accumulation System ECTS Was ist unter ECTS zu verstehen? Das European Credit Transfer System ECTS entstand in den Jahren 1989-1995 als System der Übertragung von Prüfungsleistungen für den internationalen Studentenaustausch im Rahmen des Erasmus-Programms, das von der EU geschaffen wurde. Zum ECTS gehören über 30 Länder, und das System funktioniert an über eintausend Hochschulen. Das System wurde von 40 Signaturstaaten des Bologna-Prozesses als eines der Fundamente des Europäischen Hochschulraumes verstanden. Im ECTS wurde der Begriff des Punktes definiert, und man hat Dokumente ausgearbeitet und eingeführt, die den Hochschulen (an denen es einen internationalen Studentenaustausch gibt) die Übertragung von Studienleistungen im Ausland erleichtern sollen. Als wesentliches Merkmal des ECTS-Punktes gilt sein zeitliches Aufwandausmaß das durchschnittliche zeitliche Aufwandausmaß eines Studenten. Bei vielen anderen Systemen, z. B. dem amerikanischen System, spiegelt die ECTS-Punktezahl aus dem bestimmten Fach die Stundenzahl der Lehrveranstaltungen wider. Manchmal ist die ECTS-Punktezahl von der Note abhängig, die ein Studierender erhielt. Die ECTS-Punktezahl aus dem bestimmten Fach entspricht dem Arbeitsaufwand eines Studierenden, der zum Erreichen der vorausgesetzten Bildungsergebnisse in diesem Fach gebraucht wird.

In dem traditionellen polnischen Studiums-System verfügen wir über einen Plan, ein Studienprogramm, in dem jedem Semester entsprechende Studienfächer oder deren Elemente zugeschrieben werden. Den Studierenden werden ihre einzelnen Semester anerkannt. Wird einem Studierenden ein Teil der im Studienplan für ein Semester vorgesehenen Fächer nicht angerechnet, erhält ein/eine Studierende(r) eine bedingte Eintragung für das höhere Semester. Die Bedingtheit besteht darin, die fehlenden Prüfungsleistungen aus den nicht angerechneten Fächern in einer festgelegten Frist zu ergänzen. Sollte diese Pflicht nicht erfüllt werden, erfolgt der Widerruf der bedingten Eintragung und eine Wiederholung des Semesters, in dem eine Leistungsposition nicht angerechnet wurde. Die niedrigste Einheit, die bei der Eintragung angerechnet wird, ist das Semester. Es kann nur dann im Ganzen gutgeschrieben werden, wenn alle seine Bestandteile bestanden wurden. Der Fortschritt des Studiums wird aufgrund der Zahl der angerechneten Semester bestimmt. Bei dem Punktesystem werden die Punkte der Studierenden, die sich aus den bestandenen Studienfächern ergeben, anerkannt. Der Fortschriit des Studiums wird aufgrund der Zahl der angerechneten Punkte bestimmt. Sollten in einem bestimmten Moment des Studiums die Punkte berechnet werden, so werden diese Punkte angerechnet, die sich aus den im Studienplan in den einzelnen Semestern vorgesehenen Fächern ergeben, für die der/die Studierende eingetragen wurde. Alle fakultativen Punkte, wenn die nicht aus der zugelassenen Flexibilität des Programmes resultierten, werden in der Regel nicht berücksichtigt. Was sind ECTS/Punkte und wie werden die zugeschrieben? Der Punkt entspricht dem Arbeitsaufwand eines Studierenden, der zum Erreichen der vorausgesetzten Bildungsergebnisse in diesem Fach gebraucht wird. Die Schlüsselrolle bei der Bestimmung der Punktezahl hat der als durchschnittlich gefaßte Arbeitsaufwand eines Studenten, der für das Erreichen der vorausgesetzten Bildungsergebnisse unentbehrlich sind. Die Zahl umfasst sowohl die Unterrichtsstunden an der Hochschule, die im Lehrveranstaltungsplan vorgesehen wurden als auch eine individuelle Arbeit eines Studierenden in und außerhalb der Hochschule, sowohl während der Lehrveranstaltungen wie auch bei der Vorbereitung auf die Prüfungen. Dazu zählt auch die Zeit, die für die Durchführung von Prüfungen, Klausuren und Kolloquien eingerechnet werden müssen. Da es sich um eine/einen durchschnittliche(n) Studierende(n) handelt, muss ansonsten eine durchschnittliche Vorbereitungszeit, die für die Nachprüfung unentbehrlich ist, hinzugerechnet werden. Die Anerkennung von Studienleistungen erfolgt jedes Semester, d. h. in jedem Semester muss ein/eine Studierende mindestens 30 Punkte erreichen. Die für den angegebenen Kurs vorgesehene Punktezahl erhält man, indem man eine Eintragung bekommt oder die Prüfung besteht. Der jährliche Arbeitsaufwand einer/eines Studierenden entspricht also der Summe von 60 Punkten. Dieser Arbeitsaufwand bezieht sich auf eine/einen Studierende(n), die/der im Direktstudium in Vollzeit (Eng. fuli time) studiert. Dem Bericht aus dem Projekt Tunning nach, beträgt der Arbeitsaufwand einer/eines Studierenden im Jahresdurchschnitt in den europäischen Ländern etwa 1520 Arbeitsstunden. Es kann demzufolge gesagt werden, dass ein Punkt im Durschnitt etwa über 25 Arbeitsstunden einer/eines Studierenden entspricht. Der Definition des Arbeitsaufwandes entsprechend bedeutet der ganze Aufwand eine Berücksichtigung aller Aktivitäten einer/eines Studierenden, die für Prüfungsleistung gebraucht werden, einschließlich der Prüfungsvorbereitung und Prüfungsdauer. In einem

fünfjährigen Studiengang müssen 300 Punkte erreicht sein, um das Studium abzuschließen und zur Verteidigung der Magisterarbeit zugelassen zu sein. Noten Es gibt keinen Zusammenhang zwischen den Noten, die man aufgrund der Prüfungsleistungen und Prüfungen erhält, und den Punkten. Die Noten werden zusammengerechnet, daraus werden die Durchschnittsnoten ermittelt, was einen direkten Einfluss auf die Vergabe von Leistungsstipendien hat. Für das ECTS reicht es, nur eine Prüfung zu bestehen (unabhängig von der Note), um die für ein Fach vorgesehene Punktezahl zu erhalten. Wenn jedoch ein/eine Studierende(r) sich in einen Kurs, der das Punkteminimum überschreitet, einschrieb, ihn aber nicht bestanden hat, wird ihr/ihm die ungenügende Note ins Studienbuch eingetragen. Diese wird bei der Berechnung des Notendurchschnitts berücksichtigt. Eine/ein Studierende(r), die/der einen obligatorischen Kurs (einen Kurs, der durch den Studienplan vorgesehen ist) nicht bestanden hat, ist verpflichtet, diesen Kurs im nächsten Jahr nachzuholen, auch dann, wenn die von ihm/ihr erreichte Punktezahl im laufenden Semester entsprechend ist. Wird Kurs, der vom Studenten gewählt wurde, nicht bestanden, so gibt es, unabhängig von der Punktezahl, keine Zulassung zur Magisterverteidigung. Die Studenten haben das Recht, andere Wechselkurse, die außerhalb des germanistischen Instituts geführt werden, zu wählen. Das ECTS an der Universität Oppeln Das wichtigste Dokument des ECTS ist in jedem Institut das ECTS-Informationspaket, das als Kompendium über die Hochschule, Fakultät und Spezialisierung gilt. Es enthält wichtige Informationen über den Studiengang und wie man seine wissenschaftliche Entwicklung bewusst leiten soll. Das Informationspaket ist gültig nur für das bestimmte Studienjahr. Jede(r) Studierende(r) soll über sein eigenes Paket verfügen, weil es eine adäquate Fächer- Wahl ermöglicht. Ein Einvernehmen über Studienpläne und Studienprogramme wird auf der Ebene der Hochschulen und Fakultäten geschlossen. Dies betrifft eine volle Anerkennung der Studienleistungen, die an einer Partnerhochschule nachgewiesen wurden, einer Heimathochschule, oder die Anerkennung ist eine individuelle Vereinbarung für jeden Studenten, bevor er zum Studium außerhalb von seiner Heimathochschule aufbricht. Nachdem die/der Studierende(r), eine Wahl bez. der Hochschule, an der er einen gewissen Zeitraum des Studiums verbringen will, traf, wird von ihm/ihr ein spezielles Meldeformular ausgefüllt. Im Einvernehmen mit dem ECTS-Koordinator legt er anhand des ECTS- Informationspaketes der Partnerhochschule sein Lehrveranstaltungsprogramm fest. Eine/ein Studierende(r) erhält, nachdem er/sie an einer Partnerhochschule sein Studium absolvierte, ein von dem ECTS-Koordinator unterschriebenes Verzeichnis der Prüfungsleistungen. In dem Verzeichnis werden die Noten nach der ECTS-Skala aufgelistet. ECTS-Note A sehr gut 5.0 B gut plus 4.5 C gut 4.0 D ausreichend plus 3.5 E ausreichend 3.0 Note an der UO

F ungenügend 2.0 Die entsendende und aufnehmende Hochschule bereiten für jede/jeden Studierende(n), die/der am ECTS-Programm teilnimmt, ein Verzeichnis der Prüfungsleistungen vor seiner Reise zum Studium an eine andere Hochschule und nach ihrer/seiner Rückkehr vor. Die Heimathochschule anerkennt die Punktezahl und Noten für die entsprechenden Studienfächer an den Partnerhochschulen. Dann werden die Punkte anstelle von denen, die eine/ein Studierende(r) an seiner Hochschule erreichen sollte, eingetragen. Alle ausländischen Studierenden, die am ECTS nicht teilnehmen, können sich um die Einschreibung (für das erste Semester) auf der Grundlage des Abiturzeugnisses bewerben. Sie legen keine Aufnahmeprüfung ab, sie bewerben sich direkt bei der jeweiligen Universität mit einer vermittelnden Hilfe der polnischen diplomatischen Vertretungen oder dem Bildungsministerium. Studenten, die Teilnehmer des ECTS-Programmes sind, werden eingeschrieben auf der Grundlage des Einvernehmens zwischen den Hochschulen oder Fakultäten. Der Antrag auf die Einschreibung im ECTS-System ist bei dem ECTS-Hochschulkoordinator der Universität Oppeln zu stellen. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören: ein Meldeformular, eine Abmachung über das Lehrveranstaltungsprogramm und ein Verzeichnis der Prüfungsleistungen. Die Studenten, die keine Teilnehmer des ECTS-Programms sind, reichen ihre Dokumente bei der Selbständigen Abteilung für Bildungsorganisation (Samodzielna Sekcja Organizacji Kształcenia) ein. Tel. (+4877) 54 15 931, Collegium Minus, pl. Kopernika 11a. Kandidaten, die sich um einen Studienplatz an der Oppelner Universität im Tages- oder Wochenendstudium bewerben, reichen folgende Dokumente ein: ein Antrag, vier Passfotos, eine Arztbescheinigung über den aktuellen Gesundheitszustand und ein Abiturzeugnis. Jedes Jahr wird im Januar von der Universität eine Broschüre für Kandidaten herausgegeben. Dort werden die Einschreibungsprinzipien und -richtlinien ausführlich dargestellt. Wichtige Infos über die Bewerbung/Einschreibung kann man auf der Homepage der UO www.uni.opole.pl abrufen (Link: Bewerbung ). Ankunft und Aufenthalt der ausländischen Studierenden im Rahmen des ECTS- Programms in Opole Die Studierenden im ECTS-System sollen nach Ankunft dringend alle Formalitäten mit der Bewerbung/Einschreibung erledigen. Deswegen sollen sie sich bei dem Büro für wissenschaftliche Forschung und Zusammenarbeit mit dem Ausland (Biuro ds. Badań Naukowych i Współpracy z Zagranicą) samt dem Pass und einem Passfoto melden. Die Abteilungsleiterin ist: Mag. Aleksandra Schwierz, 45-040 Opole, pl. Kopernika 11a, Tel. (+48 77) 5415992 Durchwahl 192 (Leiterin), Durchwahl 191 (Büro).

Die Abteilung registriert und bewahrt die Dokumentation auf und leitet eine/einen Studierende(n) zu einem wissenschaftlichen Betreuer weiter. Die Abteilung hilft auch bei der Lösung der Probleme, die während des Aufenthalts einer/eines Studierende(n) an unserer Hochschule entstehen können. Die Studierenden, die nach Polen mit einem Touristen-Visum kommen, können sich in Polen nur so lange aufhalten, wie dies in dem Einvernehmen zwischen Polen und der entsprechenden Regierung festgelegt wurde. Nach diesem Zeitraum müssen sie sich um ein Studentenvisum bewerben. Um dieses beantragen zu können, muss der Studierende sich bei der Abteilung für Bürgerangelegenheiten des Woiwodschaftsamtes Oppeln ( Wydział Spraw Obywatelskich Urzędu Wojewódzkiego w Opolu ) mit dem gültigen Pass und der Universitätsbescheinigung (auf dem die Zulassung zum Studium bescheinigt ist) melden. Hilfe bei der Visumsbeantragung leistet das Büro für Wissenschaft und Zusammenarbeit mit dem Ausland. Von der Hochschule wird die Unterkunft in einem der Studentenwohnheime ( Niechcic, "Kmicic", "Spójnik", "Mrowisko") garantiert. Die Hochschule kann bei der Suche eines Zimmers oder einer Wohnung außerhalb des Campus vermitteln. Die geschätzten Kosten des Unterhaltes in Opole in einem Monat betragen etwa 1000 Złoty. Zusätzliche Infos über das ECTS-System an der Oppelner Universität kann man auf der Uni-Homepage unter http://www.uni.opole.pl/index.php?show=ects finden. Studienplan 3.1 Direktstudium, Studium ersten Grades Fachrichtung: GERMANISCHE PHILOLOGIE Fachbereich: Germanistik-Lehramt mit erweitertem Englischunterricht Modul der Fachbereich-Vorlesungen und -Seminare: - Sprachpraxis Englisch - Abriss der englischen und amerikanischen Literatur - Englische und amerikanische Kultur - Kontrastive Grammatik des Englischen - Geschichte Englands und der USA - Allgemeinpsychologie - Entwicklungspsychologie - Allgemeinpädagogik - Pädagogische Aspekte der Bildung von Kindern und Jugendlichen - Grundlagen der Didaktik - Didaktik des Deutschunterrichts - Stimmbildung

- Pädagogisches Praktikum B. Fachbereich: Translatorik Modul der Fachbereich-Vorlesungen und -Seminare: - Einführung in die Translationstheorie und ihre praktische Anwendung - Ausgewählte Aspekte der Landeskunde des deutschsprachigen Kulturraumes - Translationsrelevante Textanalyse - Stegreifübersetzen - Übersetzen ins Polnische - Übersetzen ins Deutsche - Literarische Übersetzung - Konsekutivdolmetschen allgemeiner Texte - Übersetzeng von Fachtexten - Konsekutivdolmetschen von Fachtexten C. Fachbereich: Deutsch Lehramt für Kindergärten und Grundschulen Modul der Fachbereich-Vorlesungen und -Seminare: Ständige Kurse: - Methoden des Fremdsprachenunterrichts - Landeskundliche Grundfragen im Fremdsprachenunterricht - Methodologische Grundsätze des frühschulischen Fremdsprachenunterrichts - Didaktisierung literarischer Texte - Narratologische Herangehensweise im Fremdsprachenunterricht - Metakommunikation im Fremdsprachenunterricht/Unterrichtssprache - Narratologische Analyse - Psycholinguistische Aspekte des frühschulischen Unterrichts - Moderne Informationstechnologien in der Sprachausbildung - Strategien der Auswahl von Materialien für den Deutschunterricht - Allgemeinpsychologie - Entwicklungspsychologie - Allgemeinpädagogik

- Pädagogische Aspekte der Bildung von Kindern und Jugendlichen - Grundlagen der Didaktik - Didaktik des Deutschunterrichts - Stimmbildung - Pädagogisches Praktikum D. Fachbereich: Deutsch in Recht und Wirtschaft Modul der Fachbereich-Vorlesungen und -Seminare: - Grundlagen der Mikroökonomie - Grundlagen der Makroökonomie - Deutsch in der Mikroökonomie - Deutsch in der Makroökonomie - Ausgewählte Aspekte der Landeskunde des deutschsprachigen Kulturraumes - Deutschsprachige Handelskorrespondenz - Unternehmertum - Übersetzen von operativen Texten - Übersetzen von Fachtexten - Einführung in das Handelsrecht - Einführung in das Verwaltungsrecht - Europäische Union - Einführung in das Rechnungswesen - Praktikum Direktstudium, Studium zweiten Grades Fachrichtung: PHILOLOGIE Fachbereich: GERMANISCHE PHILOLOGIE Neben den für das Fachbereich (Germanische Philologie) obligatorischen Fächern sind die Studierenden verpflichtet, ihrem Profil zugeschriebene Profil-Fächer zu absolvieren a) Sprachwissenschaftliches Profil mit Grundfragen der Translatorik

Die obligatorischen Profilfächer im Rahmen dieser Spezialisierung sind: - Methodologie wissenschaftlicher Forschung - Übersetzungsanalyse und kritik - Wirtschaftsübersetzungen - Soziolinguistik - Ausgewählte Fragen der Sprachwissenschaft - Sprachwandel b) Literaturwissenschaftliches Profil mit Grundfragen der Kulturwissenschaft Die obligatorischen Profilfächer im Rahmen dieser Spezialisierung sind: - Methodologie wissenschaftlicher Forschung - Didaktisierung der Literatur - Geschichte der schlesischen Literatur - Ausgewählte Fragen der Literatur- und Kulturwissenschaft - Übersetzen literarischer und kulturwissenschaftlicher Texte - Literaturkritik c) Lehrerspezialisierung Die obligatorischen Profilfächer im Rahmen dieser Spezialisierung sind: - Methodologie wissenschaftlicher Forschung - Kultur der deutschsprachigen Länder in der Fremdsprachendidaktik - Allgemeinpädagogik - Regionalität in der Methodologie des Fremdsprachenunterrichts - Didaktisierung der Literatur - Strategien der Auswahl von Lehrwerken in der Methodologie des Fremdsprachenunterrichts - Allgemeinpsychologie - Pädagogische Aspekte der Bildung von Kindern und Jugendlichen - Entwicklungspsychologie - Praktikum - Grundlagen der Didaktik - Didaktik des Deutschunterrichts 3.3 Allgemeine Anmerkungen Das Studium ersten Grades endet mit dem Erlangen des Bachelorgrades (in der Form der Bachelorprüfung). Es dauert 6 Semester (3 Jahre). Die Lehrveranstaltungen im direkten Studium finden von Montag bis Freitag statt.

Die Lehrveranstaltungen in allen Spezialisierungsfächern werden in der deutschen Sprache durchgeführt, und die Fächer der Sprachpraxis werden auf einem hohen sprachlichen Niveau realisiert. Die Fächer der allgemeinen Bildung können in der polnischen Sprache oder den anderen Sprachen (Lektorate der Fremdsprachen) durchgeführt werden. In dem Fachbereich Germanistik Lehramt mit erweitertem Englischunterricht wird ein Teil der Fächer auf Englisch unterrichtet. Dem Absolventen des Studiums des zweiten Grades wird der Berufstitel "Magister" verliehen. Der Absolvent des Studiums ersten Grades erhält den Bachelortitel. Allgemeine Informationen über die Studienfächer Die Fächer in den Fachbereichen Germanistik Lehramt mit erweitertem Englischunterricht; Translatorik; Deutsch Lehramt für Kindergärten und Grundschulen; Deutsch in Recht und Wirtschaft, werden in folgende Gruppen geteilt: Modul grundlegender Vorlesungen und Seminare (Sprachpraxis Deutsch und Sprachpraxis der zweiten Fremdsprache) Zu diesem Modul gehören u.a. alle Fächer, die man als Sprachpraxis Deutsch bezeichnet, darunter: Praktische Grammatik Mündliche Kommunikation Phonetik des Deutschen Produktion von Gebrauchstexten Grundbegriffe der Kulturwissenschaft des deutschen Sprachraumes Rezeption wissenschaftlicher Texte Kreatives Schreiben Schriftliches Übersetzen allgemeiner Texte Mündliche Kommunikation Textproduktion Die Studenten sind verpflichtet, diese obligatorischen Fächer zu besuchen. Zu diesem Modul gehören auch die Lektorate der Fremdsprachen, die von dem Fremdsprachenzentrum in der Stundenzahl, die von dem geltenden Studienprogramm abhängig ist, angeboten werden. Mit Ausnahme des Fachbereiches Germanistik Lehramt mit erweitertem Englischunterricht können die Studierenden eine beliebige Sprache wählen, die vom Fremdsprachenzentrum angeboten wird.

Modul sprachwissenschaftlicher Vorlesungen und Seminare Zu diesem Modul gehören: Einführung in die Sprachwissenschaft Deskriptive Grammatik Kontrastive Grammatik Geschichte der deutschen Sprache Fremdsprachenerwerb Psycholinguistik Einführung in die Theorie der Sprachkommunikation Modul literaturwissenschaftlicher Vorlesungen und Seminare Zu diesem Modul gehören: Literaturgeschichte des deutschsprachigen Kulturraumes Einführung in die Literaturwissenschaft Allgemeine Vorlesungen und Seminare Zu diesem Modul gehören: Informationstechnologie Latein Geisteswissenschaftlicher Kurs Grundbegriffe der Geschichte des deutschsprachigen Kulturraumes Sport Arbeitsschutzschulung Einführung in die Bibliotheksnutzung Schutz des intellektuellen und industriellen Eigentums Spezialisierungsfächer Die Spezialisierungsfächer werden den bestimmten Fachbereichen und Profilen (ihr Verzeichnis steht im Studienprogramm und in der Beschreibung des einzelnen Fachbereiches/Profils) zugeschrieben und müssen von den Studierenden des entsprechenden Fachbereiches/Profils obligatorisch absolviert werden. Im Rahmen des Fachbereiches Deutsch Lehramt für Kindergärten und Grundschulen gibt es zusätzliche obligatorische Fächer aus dem Bereich der Pädagogik/Methodik/Psychologie.

Modul der Wahlfächer Zu diesem Modul gehören: Diplomseminar Wechselkurse (ab dem 2. Semester ist der/die Studierende verpflichtet, mindestens einen Wechselkurs aus dem Gesamtangebot der Universität zu wählen). Modul der Spezialisierungsfächer Berufspraktikum Die Wechselkurse sind die Kurse, deren Programminhalte sich von Semester zu Semester ändern können. Ab dem 2. Semester ist der/die Studierende verpflichtet, mindestens einen Wechselkurs aus dem Gesamtangebot der Universität zu wählen. Die angebotenen Wechselkurse der IfG-Mitarbeiter gibt es im Anhang dieses Paketes. Für jeden Kurs können sich Studierende verschiedener Jahrgänge einschreiben, sofern sie die in den Syllabi angegebenen Bedingungen erfüllen. Die Wechselkurse sind obligatorische Wahlfächer. Tutoren Ein Tutor kann jede(r) wissenschaftlich-didaktische Mitarbeiter(in) werden. Der Tutor betreut eine kleine Studentengruppe. Den Erstsemestlern im Studium ersten Grades wird von der Institutsleitung ein Tutor zugeteilt. Im Studium zweiten Grades übernimmt die Pflichten eines Tutors ein selbständiger Wissenschaftler / eine selbständige Wissenschaftlerin, von dem/der ein Magisterseminar geführt wird. Zu den Pflichten des Tutors gehören: - die Erstellung eines individuellen Studienprogramms für jede(n) Studierende(n), der/die von ihm betreut wird, insbesondere die Hilfe bei der Kurswahl; - systematisch durchgeführte Sprechstunden; - Prüfung der Lehrfortschritte der von ihm betreuten Studierenden; - die Einwilligung in die Liste mit den Wahlfächern, die von den Studierenden für das angegebene Semester gewählt wurden, und die Einwilligung in die etwaigen Änderungen, die von dem Studenten gegebenenfalls vorgenommen werden können, auch die Prüfung der formalen Kriterien für die Kurse, die außerhalb des Instituts stattfinden;

- Beratung im Bereich der Techniken wissenschaftlicher Arbeit (Vorbereitung der Referate, Schreiben der Essays, Literaturrecherchen usw.) Der Tutor hat das Recht, eine weitere Betreuung eines Studierenden, sofern diese/dieser ihren/seinen Pflichten nicht nachkommt, einzustellen. Am Ende jedes Studienjahres kann ein(e) Studierende(r) bei dem Institutsleiter einen Tutoren-Wechsel beantragen. Institut für Germanistik Tutoren und Betreuer Direktstudium STUDIENJAHR 2014/2015 Studienjahr, Direktstudium, Studium ersten Grades I. Studienjahr, Direktstudium ersten Grades Tutoren sind: Gruppe a Mag. Klaudia Gabryel Gruppe b Mag. Weronika Kulig Gruppe c Mag. Sylwia Sawulska Gruppe d Dr. Justyna Dolińska Betreuerin des Studienjahres ist Mag. Klaudia Gabryel. II. Studienjahr, Direktstudium ersten Grades Tutoren sind: Gruppe a Mag. Klaudia Gabryel Gruppe b Dr. Mariola Majnusz-Stadnik Gruppe c Mag. Sebastian Maślanka Gruppe d Dr. Felicja Księżyk Betreuerin des Studienjahres ist Dr. Mariola Majnusz-Stadnik. III. Studienjahr, Direktstudium ersten Grades Tutoren sind: Gruppe a Dr. Mariola Majnusz-Stadnik

Gruppe b Mag. Marek Sitek Gruppe c Dr. Małgorzata Jokiel Gruppe d Dr. Jarosław Bogacki Betreuerin des Studienjahres ist Dr. Małgorzata Jokiel. Im Studium zweiten Grades übernimmt die Pflichten eines Tutors ein selbständiger Wissenschaftler / eine selbständige Wissenschaftlerin, der/die ein Magisterseminar führt. 1. Studienjahr, Direktstudium, Studium zweiten Grades Betreuerin des Studienjahres: Dr. Felicja Księżyk 2. Studienjahr, Direktstudium, Studium zweiten Grades Betreuerin des Studienjahres: Dr. Mariola Majnusz-Stadnik BERUFSPRAKTIKUM Fachrichtung: GERMANISCHE PHILOLOGIE Direktstudium ersten Grades in den Fachbereichen: Translatorik und Deutsch in Recht und Wirtschaft - Dauer, Prinzipien, Ziele, Ort und Form des Praktikums sowie die Prüfungsleistung wurden in den entsprechenden Syllabi und Studienplänen dargestellt. Für die lehramtlichen Fachbereiche gilt ein Praktikum an einer Schule. PÄDAGOGISCHES PRAKTIKUM 1 PÄDAGOGISCHES PRAKTIKUM 2 Pädagogische Praktika wurden in den entsprechenden Syllabi und Studienplänen dargestellt.

UNTERRICHTSTERMINE IM STUDIUM ZWEITEN GRADES (FERNSTUDIUM) I. Studienjahr II. Studienjahr 1. 11./ 12. Oktober 4./ 5. Oktober 2. 25./ 26. Oktober 18./ 19. Oktober 3. 15./ 16. November 8./ 9. November 4. 29./ 30. November 22./ 23. November 5. 13./ 14. Dezember 6./ 7. Dezember 6. 10./ 11. Januar 20./ 21. Dezember 7. 24./ 25. Januar 17./ 18. Januar 8. 7./ 8. Februar 31. Januar/ 1. Februar 9. 28. Februar/ 1. März 21./ 22. Februar 10. 14./ 15. März 7./ 8. März 11. 28./ 29. März 21./ 22. März 12. 18./ 19. April 11./12. April 13. 9./ 10. Mai 25./ 26. April 14. 23./ 24. Mai 16./ 17. Mai 15. 6./ 7. Juni 30./ 31. Mai 16. 20./ 21. Juni 13./ 14. Juni

TERMINE & FRISTEN AN DER UNIVERSITÄT OPPELN 2014/2015 Adaptationstag: 30. September 2014 (Dienstag) Inauguration des akademischen Jahres: 2. Oktober 2014 (Donnerstag) Universitätstag: 10. März 2015 (Dienstag) Wintersemester 01.10.2014-28.01.2015* Vorlesungszeit 24.12.2014-06.01.2015 Weihnachtsferien 29.01.2015-11.02.2015 Prüfungszeit 12.02.2015-18.02.2015 Semesterferien 19.02.2015-04.03.2015 Nachholprüfungszeit *Am 28. Januar 2015 (Mittwoch) finden die gemäß dem Stundenplan für Dienstag vorgesehenen Lehrveranstaltungen statt. Am Tag der Inauguration sind nur unterrichtsfreie Stunden vorgesehen. Sommmersemester 19.02.2015-16.06.2015* Vorlesungszeit 02.04.2015-08.04.2015 Osterferien 17.06.2015-30.06.2015 Prüfungszeit 14.09.2015-28.09.2015 Nachholprüfungszeit *Am 15. und 16. Juni (Mintag und Dienstag) finden die gemäß dem Stundenplan für Donnerstag und Freitag vorgesehenen Lehrveranstaltungen statt. Achtung! Der Termin für die Piastonalien wird von dem Rektor in Absprache mit der Studentenseobstverwaltung zu Beginn des Sommersemesters festgelegt und soll zwei Tage (Donnerstag und Freitag) umfassen.

SYLLABI

I. STUDIENJAHR I. MODUL GRUNDLEGENDER VORLESUNGEN UND SEMINARE (SPRACHPRAXIS DEUTSCH UND SPRACHPRAXIS DER ZWEITEN FREMDSPRACHE) Bezeichnung des Kurses PRAKTISCHE GRAMMATIK 1 UND 2 / PRACTICAL GRAMMAR 1 AND 2 ECTS-Code 1.2.4-G-GP-1 1.2.4-G-GP-2 Bezeichnung der zuständigen Einrichtung Philologische Fakultät / Institut für Germanistik Studiengang Studienrichtung Grad/Jahr/Semester Art des Studiums Fachgebiet Schwerpunkt Germanische Philologie I. Grades (Bachelor), I. Studienjahr, Präsenzstudium - Germanistik- Lehramt mit erweitertem Englischunterricht I. und II. Semester, - Translatorik - Deutsch in Recht und Wirtschaft *Bezeichnung laut dem genehmigten Katalog der Studienrichtungen und Fachgebiete Name der Lehrkraft (der Lehrkräfte) Dr. Justyna Dolińska Formen der Lehrveranstaltung, Durchführungsmodus und vorgesehene Punktezahl A. Formen der Lehrveranstaltung Übung: Präsenzübung B. Art der Durchführung Unterricht im Unterrichtsraum C. Stundenzahl (insgesamt) für die jeweilige Lehrveranstaltungsform und Art. der Durchführung nach dem genehmigten Studienprogramm ECTS-Punktzahl Kursstunden (Unterricht): 60 Vorbereitung für den Unterricht: 30 Vorbereitung für die Klausur: 30 Insgesamt: 120 ECTS-Gesamtpunktzahl für den Kurs: 4 (darunter im Sommersemester: 2, im Wintersemester: 2). Sommersemester: 30

Wintersemester: 30 Lehrveranstaltungsart obligatorisch Unterrichtssprache: Deutsch Die ECTS-Punkte werden im Sommersemester nach Bestehen des Examens der deutschen Sprachpraxis zuerkannt : 2. Unterrichtsmethoden Präsenzübung: Textanalyse mit Diskussion / Aufgabenlösung Prüfungsformen und grundsätzliche Benotungskriterien bzw. Prüfungsanforderungen Art des Leistungsnachweises benoteter Leistungsnachweis B. Prüfungsformen zum Beispiel: schriftliche Prüfung: mit offenen Fragen (Aufgaben) Bestimmung der Abschlussnote anhand von Teilnoten, die während der Semesterdauer vergeben werden C. Bewertungskriterien Aktivität bei der Aufgabenlösung: 25% Klausuren mit Aufsicht: 75% Festlegung von vorausgesetzten Kursen bzw. Anmeldungsvoraussetzungen Festzulegen sind: A. Formale Voraussetzungen, Kenntnis der deutschen Sprache B. Anmeldungsvoraussetzungen: notwendiges Wissen bzw. Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die den Ausgangspunkt des jeweiligen Kurses bilden Kursziele Der Kurs hat als Ziel die grammatischen Gesetzmäßigkeiten der deutschen Sprache zu zeigen und die grammatische Sprachkompetenz zu steigern. Kursinhalte 1. Das Verb die Bildung der einfachen Verbformen, das Tempus, der Modus, Diathese: Aktiv und Passiv, die infiniten Verbformen, der Gebrauch der Verben. 2. Das Nomen das Genus, der Numerus, die Kasusformen. 3. Pronomen und Artikel. 4. Das Adjektiv die Formen des Adjektivs, die Vergleichsformen, der Gebrauch des Adjektivs, Zahladjektive. 5. Die nicht flektierbaren Wörter die Präposition, die Konjunktion, Adverbien und Partikeln.

Lernziele K_W04, K_U03, K_U01, K_U02, K_K01, K_K08 6. Einfache und zusammengesetzte Sätze der einfache Satz, der zusammengesetzte Satz, der zusammengezogene Satz, Satzäquivalente. 7. Der zusammengesetzte Satz Konjunktionalsätze, Pronominalsätze, uneingeleitete Nebensätze; semantische Klassen der Adverbialsätze. Literaturverzeichnis A. Obligatorische Literatur, die zur Prüfungsvorbereitung notwendig ist: A.1. im Unterricht verwendete Literatur Hall, Scheiner: Übungsgrammatik für Fortgeschrittene. Berlin 2004. Helbig, Gerhard/ Buscha, Joachim: Übungsgrammatik Deutsch. Berlin 2002. A.2. Literatur zur selbständigen Vorbereitung Helbig, Gerhard/ Buscha, Joachim: Deutsche Grammatik. Berlin 2005. Bęza, Stanisław: Nowe repetytorium z gramatyki języka niemieckiego. Warszawa 2008. B. Weiterführende Literatur Bednarek, Magdalena/ Antonik, Marek: Język niemiecki nie tylko dla mocnych czyli czasowniki mocne dla zaawansowanych. Poznań 2004. Helbig, Gerhard/ Buscha, Joachim: Leitfaden der deutschen Grammatik. Berlin 2002. Dreyer, Hilke/ Schmitt, Richard: Praktyczna gramatyka języka niemieckiego, Ismaning/München 2003. Rolland, Maria Theresia: Neue deutsche Grammatik. Bonn 1997. Wissen Der Student weiß um die grammatischen Gesetzmäßigkeiten der deutschen Grammatik. Der Student weiß um die wichtigsten Regeln der deutschen Grammatik. Kenntnisse Der Student kann bei der Beibehaltung grammatischer Regeln der deutschen Sprache verschiedenartige Sätze konstruieren; Der Student kann Informationen und Materialien aus verschiedenen Quellen aussuchen und diese verwenden. Soziale Kompetenzen Der Student ist sich der Qualität und grammatischer Korrektheit seiner schriftlichen und mündlichen Aussagen bewusst.

Kontakt jdolinska@uni.opole.pl Bezeichnung des Kurses MÜNDLICHE KOMMUNIKATION 1/ VERBAL COMMUNICATION 1 ECTS-Code 1.2.4-KU-1 Bezeichnung der zuständigen Einrichtung Philologische Fakultät / Institut für Germanistik Studiengang Studienrichtung Grad/Jahr/Semester Art des Studiums Fachgebiet Schwerpunkt Germanische Philologie I. Grades (Bachelor), I. Studienjahr, Präsenzstudium - Germanistik- Lehramt mit erweitertem Englischunterricht I. Semester, - Translatorik - Deutsch in Recht und Wirtschaft *Bezeichnung laut dem genehmigten Katalog der Studienrichtungen und Fachgebiete Name der Lehrkraft (der Lehrkräfte) Gałka, Weronika M.A./ Sawulska, Sylwia M.A. Formen der Lehrveranstaltung, Durchführungsmodus und vorgesehene Punktezahl A. Formen der Lehrveranstaltung Übung: Präsenzübung B. Art der Durchführung Unterricht im Unterrichtsraum ECTS-Punktzahl Die ECTS-Punkte werden folgendermaßen errechnet: 1 ECTS-Punkt steht für 25-30 Arbeitsaufwand der Studierenden, hierzu gehören u.a: Teilnahme am Unterricht, selbständige Prüfungsvorbereitung, Projektvorbereitung und seine Präsentation, Vorbereitung für den Unterricht, Präsentationserstellung usw. C. Stundenzahl (insgesamt) für die jeweilige Lehrveranstaltungsform und Art. der Durchführung nach dem genehmigten Studienprogramm Wintersemester: 30 Detaillierte Darstellung der Vergabe von Punkten je nach Arbeitsaufwand. z.b.

Kursstunden (Unterricht): 30 Vorbereitung für den Unterricht: 50 Verfassen von Hausarbeiten: 30 Insgesamt: 110 ECTS-Gesamtpunktzahl für den Kurs: 2(darunter im Wintersemester: 2) Lehrveranstaltungsart Unterrichtssprache: obligatorisch Deutsch Unterrichtsmethoden Präsenzübung: Textanalyse mit Diskussion / Gruppenarbeit / Diskussion Prüfungsformen und grundsätzliche Benotungskriterien bzw. Prüfungsanforderungen Art des Leistungsnachweises benoteter Leistungsnachweis B. Prüfungsformen: Bestimmung der Abschlussnote anhand von Teilnoten, die während der Semesterdauer vergeben werden C. Bewertungskriterien Hausarbeiten: 25% Aktivität im Unterricht: 50% Vorbereitung eines Referates: 25% Festlegung von vorausgesetzten Kursen bzw. Anmeldungsvoraussetzungen Festzulegen sind: A. Formale Voraussetzungen, B. Anmeldungsvoraussetzungen: Kursziele Der Kurs hat das Ziel die Eigenschaften der deutschen gesprochenen Sprache zu zeigen, die Fertigkeiten der Meinungsäußerung, Diskussionsführung und Forumsauftritte herauszubilden und diese zu stärken.

Lernziele K_W04, K_W06, K_U01, K_U09, K_U11, K_K02 Kursinhalte 1. Definition der Kommunikation und die Eigenschaften der gesprochenen Sprache 2. Verbale, paraverbale und nonverbale Kommunikation 3. Gespräche und Diskussionen über aktuelle Themen Wendungen bei der Meinungsäußerung 4. Pro- und Kontra-Debatte, Oxforddebatte, Podiumsdiskussion, Punktediskussion, Drama, Talkshow Definitionen und Merkmale 5. Forumsauftritte eine Ansprache halten (freie Auswahl eines Themas), Führung von Diskussionen, Verhandlungen und Debatten Literaturverzeichnis A. Obligatorische Literatur, die zur Prüfungsvorbereitung notwendig ist: A.1. im Unterricht verwendete Literatur Ludwig, Martin H.: Praktische Rhetorik: Reden - Argumentieren, Erfolgreich verhandeln. Hollfeld 1995 Fiedler, Reinhard / Barden, Birgit / Elstermann, Mechthild / Kraft, Barbara: Eigenschaften gesprochener Sprache. Tübingen 2004 Brinker, Klaus / Sager, Sven F.: Linguistische Gesprächsanalyse. Eine Einführung. Berlin 2006 A.2. Literatur zur selbstständigen Vorbereitung Presseartikel zu den behandelten Themen B. Weiterführende Literatur Białek, Edward / Hubicka-Kot, Ewa: Deutsch für Lerner und Lehrer. Testy i ćwiczenia. Band 1: Übungskurs. Warszawa Wrocław 1999 Universität Tübingen: Was ist Rhetorik? URL: http://www.rhetorik.uni-tuebingen.de/was-ist-rhetorik/ (Zugriff: 08.08.2013) Wissen Der Student - kennt die Prinzipien und grammatischen Regeln der deutschen Sprache; ist sich der komplexen Natur und historischen Wandelbarkeit der Sprache bewusst. Kenntnisse Der Student - besitzt die Sprachkompetenz der deutschen Sprache vergleichbar mit dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates; - kann mit Hilfe von verschiedenen Kanälen und Kommunikationstechniken im Bereich des gewählten Fachgebietes in der deutschen und polnischen Sprache kommunizieren; besitzt die Fähigkeit Präsentationen in polnischer und deutscher Sprache vorzubereiten, die an ausgewählte theoretische Perspektiven anknüpfen.

Soziale Kompetenzen Der Student Kontakt - kann in Gruppen arbeiten, in der er verschiedene Rollen einnimmt; - ist auch auf aktuelle Geschehnisse empfindlich, vor allem im Bereich der deutsch-polnischen Zusammenarbeit. Bezeichnung des Kurses PHONETIK DES DEUTSCHEN 1 UND 2 / PHONETICS OF THE GERMAN LANGUAGE 1 AND 2 ECTS-Code 1.2.4-G-FJN-1 1.2.4-G-FJN-2 Philologische Fakultät / Institut für Germanistik Studiengang Studienrichtung Grad/Jahr/Semester Art des Studiums Fachgebiet Schwerpunkt Philologie I. Grades (Bachelor)/ I / I und II Präsenzstudium Translatorik Germanistik- Lehramt mit erweitertem Englischunterricht Deutsch in Recht und Wirtschaft *Bezeichnung laut dem genehmigten Katalog der Studienrichtungen und Fachgebiete Name der Lehrkraft (der Lehrkräfte) Marek Sitek M.A. Formen der Lehrveranstaltung, Durchführungsmodus und vorgesehene Punktezahl A. Formen der Lehrveranstaltung Übung: Präsenzübung ECTS-Punktzahl Kursstunden (Unterricht): 60 Vorbereitung für den Unterricht: 40 Vorbereitung für den Test: 30

B. Art der Durchführung Unterricht im Unterrichtsraum Insgesamt: 130 ECTS-Gesamtpunktzahl für den Kurs: 4 (darunter im Wintersemester: 2, im Sommersemester: 2) C. Stundenzahl Sommersemester: 30 Wintersemester: 30 Lehrveranstaltungsart: Unterrichtssprache: obligatorisch Deutsch Unterrichtsmethoden Präsenzübung: Vorstellung des besprochenen Problems, Fallanalyse mit Diskussion, Aufgabenlösung (Hörbeispiele, Transkription an der Tafel) Prüfungsformen und grundsätzliche Benotungskriterien bzw. Prüfungsanforderungen Art des Leistungsnachweises: benoteter Leistungsnachweis Prüfung B. Prüfungsformen: schriftliche Prüfung: Testprüfung / mit offenen Fraget (Aufgaben) / mündliche Prüfung Bestimmung der Abschlussnote anhand von Teilnoten, die während der Semesterdauer vergeben werden C. Bewertungskriterien: Abschlusstest: 80% Festlegung von vorausgesetzten Kursen bzw. Anmeldungsvoraussetzungen Festzulegen sind: A. Formale Voraussetzungen: --- Klausuren mit Aufsicht: 20% B. Anmeldungsvoraussetzungen: Fähigkeit des Formulierens mündlicher und schriftlicher Aussagen in deutscher Sprache

Kursziele Ziel des Übungsseminars ist die Bekanntmachung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den phonetischen Strukturen des Deutschen sowie ihre spätere praktische Anwendung. Ausgehend von Begriffen wie Phon, Phonem, Allophon, Silbe über den Aufbau des Ansatzrohres werden die phonetischen segmentalen und suprasegmentalen Elemente der deutschen Sprache besprochen, darunter das Vokal- und Konsonantensystem, Assimilationsprozesse, Wortakzent, Satzakzent, Satzintonation usw. Die phonetischen Systeme des Deutschen und Polnischen werden auch kontrastiv dargestellt. Kursinhalte 1. Terminologisches Rüstzeug aus dem Bereich der artikulatorischen, auditiven und akustischen Phonetik 2. Terminologisches Rüstzeug aus dem Bereich der Phonologie 3. Artikulationsapparat Sprechorgane Ansatzrohr 4. Vokalismus des Deutschen 5. Konsonantismus des Deutschen 6. Phonetische und phonologische Transkription 7. Koartikulations- und Assimilationsprozesse 8. Wortakzent 9. Satzakzent 10. Satzintonation 11. Rhythmisierung 12. Pausieren 13. Melodischer Verlauf des Satzes 14. Ausgewählte Aspekte aus der polnisch-deutschen kontrastiven Phonetik Literaturverzeichnis A. Obligatorische Literatur, die zur Prüfungsvorbereitung notwendig ist: A.1. im Unterricht verwendete Literatur 1. Morciniec, N. / Prędota, S.: Podręcznik wymowy niemieckiej, Warszawa 1995. 2. Mikołajczyk, B.: Deutsche Grammatik : eine Einführung. Teil 1, Grundbegriffe : Phonetik und Phonologie, Poznań 2005. 3. Dieling, H. / Hirschfeld, U.: Phonetik lehren und lernen (Fernstudieneinheit 21) München 2000. 4. Morciniec, N.: Zarys niemieckiej intonacji zdaniowej z ćwiczeniami, Wrocław 1995. 5. Duden 6. Aussprachewörterbuch, Mannheim 1990. 6. Pompino-Marschall, Bernd: Einführung in die Phonetik, Berlin, New York, 2003 A.2. Literatur zur selbständigen Vorbereitung 1. Kürschner, Wilfried: Germanistisches Kompendium. Systematisches Verzeichnis grammatischer Grundbegriffe, Tübingen, Basel 2003, S. 36-57. 2. Morciniec, N.: Das Lautsystem des Deutschen und des Polnischen, Heidelberg 1990. B. Weiterführende Literatur: 1. Rausch, Rudolf/Rausch Ilka: Deutsche Phonetik für Ausländer, Leipzig 1995. 2. Rausch, R. / Rausch, I.: Deutsche Phonetik für Ausländer, Leipzig 1995. 3. Müller Horst, M. (Hrsg.): Arbeitsbuch Linguistik, Paderborn 2002, S. 47-99, S. 148-169. 4. Altman, H. / Ziegenhain, U.: Phonetik, Phonologie und Graphemik fürs Examen, 2. Auflage, Göttingen 2007. 5. Rues, B. / Redecker, B. / Koch, E. / Wallraff, A.: Phonetische Transkription des Deutschen Ein Arbeitsbuch, Tübingen 2007. 6. Martens, C.: Übungstexte zur deutschen Aussprache, Ismaning 1998. 7. Féry, Caroline: Lautsysteme der Sprache: Phonologie. In: Müller, Horst M. (ed.): Arbeitsbuch Linguistik, Paderborn 2002, S. 77-102.

Lernziele K_W02, K_W04,K_U01, K_U02, K_U03, K_K01, K_K09 Wissen 1. Der Student kennt die Grundbegriffe aus dem Bereich der Phonetik und Phonologie 2. Er kennt den Bau und die Mechanismen des Artikulationsapparates 3. Er verfügt über das Grundwissen hinsichtlich der Vokalphoneme des Deutschen 4. Er verfügt über das Grundwissen hinsichtlich der Konsonantenphonemen des Deutschen 5. Er kennt die Mechanismen des Wort- und Satzakzents sowie das Wesen der Satzintonation 6. Er kennt die grundlegenden Mechanismen der Melodisierung, Pausierung und Rhythmisierung Kenntnisse 1. Der Student ist imstande, das phonetisch-phonologische System der deutschen Sprache zu beschreiben 2. Er kann die Vokale des Deutschen qualitativ voneinander unterscheiden 3. Er ist imstande zwischen den einzelnen Konsonanten des Deutschen zu differenzieren 4. Er kann die phonetische und phonologische Transkription einzelner Wörter des Deutschen vornehmen 5. Er besitzt grundlegende Fähigkeiten, gegebene Wörter sowie ganze Sätze adäquat zu betonen 6. Er ist imstande die relevantesten Unterschiede zwischen den Vokal- und Konsonantensystemen des Polnischen und Deutschen praxisorientiert aufzuweisen Soziale Kompetenzen Kontakt 1. Der Student ist sich des Niveaus seines Wissens und seiner Fertigkeiten bewusst, versteht die Notwendigkeit der unermüdlichen beruflichen Weiterbildung und persönlichen Entwicklung, er ist imstande, die eigenen Kompetenzen zu beurteilen, verbessert seine Fähigkeiten und bestimmt die Richtung der eigenen Entwicklung und Ausbildung msitek@uni.opole.pl Bezeichnung des Kurses PRODUKTION VON GEBRAUCHSTEXTEN 1 UND 2 /PRODUCTION OF NON-LITERARY TEXTS 1 AND 2 ECTS-Code 1.2.4-G-PTU-1 und 1.2.4-G-PTU-2 Bezeichnung der zuständigen Einrichtung Philologische Fakultät/ Institut für Germanistik Studiengang Studienrichtung Grad/Jahr/Semester Art des Studiums Fachgebiet Schwerpunkt Germanische Philologie I. Grades (Bachelor), I. Studienjahr/ 1. und 2. Semester Direktstudium Germanistik-Lehramt mit erweitertem Englischunterricht - Translatorik Deutsch in Recht und

Wirtschaft Name der Lehrkraft (der Lehrkräfte) Dr. Małgorzata Jokiel Formen der Lehrveranstaltung, Durchführungsmodus und vorgesehene Punktezahl A. Formen der Lehrveranstaltung Übung B. Art der Durchführung Unterricht im Unterrichtsraum ECTS-Punktzahl Kursstunden (Unterricht): 60 Vorbereitung für den Unterricht: 30 Verfassen von Hausarbeiten: 30 Insgesamt: 120 ECTS-Gesamtpunktzahl für den Kurs: 4 (darunter im Wintersemester: 2, im Sommersemester: 2) C. Stundenzahl (insgesamt) für die jeweilige Lehrveranstaltungsform und Art. der Durchführung nach dem genehmigten Studienprogramm: 60 Sommersemester: 30 Wintersemester: 30 Lehrveranstaltungsart Unterrichtssprache: obligatorisch Deutsch Unterrichtsmethoden Praktische Übungen: Analyse von Beispieltexten, Erlernen von Konventionen gewählter Textsorten, Besprechung von Regeln der deutschen Rechtschreibung, Rechtsschreibübungen Gruppenarbeit gemeinsames Verfassen vorgegebener Textsorten Individualarbeit selbständige Produktion kurzer Texte zu vorgegebenen Themen, Durchführung von Diktaten Prüfungsformen und grundsätzliche Benotungskriterien bzw. Prüfungsanforderungen Art des Leistungsnachweises Prüfung (im Rahmen der Gesamtprüfung Sprachpraxis- Deutsch nach Abschluss des 2. Semesters) Benoteter Leistungsnachweis (zum Abschluss des 1. sowie 2. Semesters)

B. Prüfungsformen: Schriftliche Prüfung (im Rahmen der Gesamtprüfung Sprachpraxis Deutsch : Diktat + schriftlicher Ausdruck 1-2 Klausuren innerhalb des Semesters, bestehend jeweils aus einem Diktat und/oder einer Schreibaufgabe zu besprochenen Gebrauchstextsorten Verfassen von Hausarbeiten Festlegung von Semesternoten an Hand innerhalb des Semesters vergebener Teilnoten C. Bewertungskriterien Festlegung von vorausgesetzten Kursen bzw. Anmeldungsvoraussetzungen A. Formale Voraussetzungen: - Durchschnitt aller innerhalb des jeweiligen Semesters erhaltener Noten für Klausuren, Diktate und Hausarbeiten B. Anmeldungsvoraussetzungen: Zulassung zum Studium Germanische Philologie (Direktstudium, 1. Studienjahr) Kursziele Das Ziel des Kurses ist die Entwicklung der Schreibfertigkeit (im Bereich gewählter Gebrauchstexte) in der deutschen Sprache. Es wird zwischen dem privaten und öffentlichen Bereich differenziert, mit besonderer Berücksichtigung angemessener Anredeformen und typischer Formulierungen. Des Weiteren sollen die Kursteilnehmer mit Grundregeln der Erstellung von Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Anschreiben) vertraut gemacht werden. Anschließen wird zu weiteren Gebrauchstextsorten übergangen, wie Zusammenfassung, Inhaltsangabe, Nacherzählung, Beschreibung, Bildergeschichte. Nach einer theoretischen Einführung werden jeweils praktische Übungen angeboten (selbständige Arbeit bzw. Teamarbeit). Die Studierenden werden auch die Grundregeln der deutsche Rechtschreibung kennenlernen und praktisch anwenden, zunächst in Form von Übungen, anschließend in Form von Diktaten. Kursinhalte 1. Definition der Gebrauchstexte und ihre Merkmale 2. Besprechung der wichtigsten Regeln der deutschen Rechtschreibung Übungen und Diktate 3. Privatkorrespondenz/E-Mail 4. Öffentlicher Bereich Anredeformen, Stil, typischer Inhalt 5. Bewerbungsunterlagen 6. Presseannoncen (Immobilien) 7. Leserbrief 8. Zusammenfassung/Inhaltsangabe/Nacherzählung 9. Bild- und Personenbeschreibung